Energieausweis

Seit 1. Jänner 2009 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung eines Objektes der sogenannte Energieausweis vom Verkäufer/Vermieter dem neuen Eigentümer zu unterbreiten. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche (Wohnfläche) und Jahr, ähnlich wie die Energieklassen bei diversen Haushaltsgeräten.

Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext und dem Infoblatt der Wirtschaftskammer.

Für Österreich sind die Energiestandards — konform mit der EU-Gebäuderichtline — nach Bauvorschrift ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude folgendermaßen nach Kategorien geregelt:

Kategorien A++ bis G
Heizwärmebedarf in kWh/(m2 pro Jahr) Kategorie Heizwärmebedarf (Heizöläquivalent)
≤ 10 A++ Passivhaus 200–300
≤ 15 A+ Niedrigstenergiehaus 400–700
≤ 25 A
≤ 50 B Niedrigenergiehaus 1000–1500
≤ 100 C Zielwert nach Bauvorschrift 1500–2500
≤ 150 D alte, unsanierte Gebäude > 3000
≤ 200 E
≤ 250 F
≤ 300 G

Faktor Gesamtenergieeffizienz (fGEE)

In Zukunft wird neben dem Heizwärmebedarf noch ein neuer Wert auf der ersten Seite eines Energieausweises stehen müssen: der Faktor-Gesamtenergieeffizienz, kurz: fGEE. Dieser soll die Relation des momentanen Endenergiebedarfs zu den Anforderungen an den Endenergiebedarf im Jahr 2007 darstellen. Der fGEE hat keine Einheit und dient nur zur Orientierung für die Leser. Die Klassen Einteilung ist wie folgt:

Kategorien A++ bis G
fGEE Kategorie
≤ 0,55 A++
≤ 0,70 A+
≤ 0,85 A
≤ 1,00 B
≤ 1,75 C
≤ 2,50 D
≤ 3,25 E
≤ 4,00 F
> 4,00 G